top of page
Wasag Treuhand Bern
  • WASAG Treuhand

Coronavirus - Quarantäne nach Auslandreisen

Personen, welche aus einem Staat oder Gebiet mit erhöhtem Infektionsrisiko in die Schweiz einreisen, müssen sich während 10 Tagen in Quarantäne begeben. Die Quarantänepflicht für Reisende wird in einer zusätzlichen Verordnung geregelt.


Das Bundesamt für Gesundheit hat eine Liste der Staaten und Gebieten mit erhöhtem Infektionsrisiko publiziert. Diese Liste wird laufend den neuen Entwicklungen angepasst.


Bei Quarantäne im Sinne der Verordnung haben unter Quarantäne gestellte Personen kein Anspruch auf Erwerbsersatzentschädigung. Für deren Arbeitgeber besteht während der Quarantäne auch keine Lohnfortzahlungspflicht.


Wenn der Arbeitgeber eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter in ein Risikogebiet entsenden, dann ist es in gewissen Fällen jedoch möglich, dass der Lohn während der Quarantäne bezahlt werden muss.


Die WASAG wünscht Ihnen schöne Ferien!

15 Ansichten0 Kommentare

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen

25 Jahre Dienstjubiläum von Ursula Binz

Kein April-Scherz, es ist tatsächlich wahr. Bereits seit 25 Jahren darf die WASAG auf die Dienste von Ursula Binz zählen! Am 1. April...

Abschied von Freddy Germann

In der letzten Woche mussten wir von unserem ehemaligen Chef und Firmeninhaber Abschied nehmen. Freddy Germann hat den Kampf gegen seine...

コメント


bottom of page