Unternehmen, welche besonders von den behördlichen Massnahmen betroffen sind, können Unterstützung in Form der Härtefallhilfen beim Kanton beantragen. Folgende drei Programme für Sofortunterstützung stehen zur Verfügung.
Härtefall 1 - Umsatzeinbusse:
Für Unternehmen mit Umsatzeinbusse von mehr als 40 Prozent in 12 aufeinanderfolgenden Kalendermonaten ab Januar 2020 bis zum Einreichen des Gesuchs oder bis spätestens Juni 2021 (im Vergleich mit dem durchschnittlichen Umsatz der letzten beiden Jahresabschlüsse vor dem 1. März 2020).
Der Antrag ist bis spätestens am 31. Juli 2021 einzureichen.
Härtefall 2 - Betriebsschliessung:
Für Unternehmen mit behördlicher Anordnung zur Betriebsschliessung während mindestens 40 Tagen zwischem dem 1. November 2020 und dem 30. Juni 2021 - der Nachweis einer Umsatzeinbusse ist nicht nötig.
Der Antrag ist bis spätestens am 31. Juli 2021 einzureichen.
Härtefall 3 - kumulativ Umsatzeinbusse und Betriebschliessung:
Für Unternehmen mit Umsatzeinbusse von mehr als 40% im Jahr 2020 und behördlicher Anordnung zur Betriebsschliessung während mindestens 40 Tagen seit dem 1. November 2020. Achtung: Zur Erfüllung der kumulativen Bedingungen muss die Umsatzeinbusse von 40% zwingend die Zeitperiode 1. Januar bis 31. Dezember 2020 betreffen.
Der Antrag ist bis spätestens am 31. Juli 2021 einzureichen.
Grundlage für die Berechnung der Höhe der Unterstützung sind in allen drei Fällen die Fixkosten eines Betriebes.
Detaillierte Informationen zu den drei Programmen finden Sie auf der Website Covid-Support des Kantons Bern oder in der kantonalen Verordnung über Härtefallmassnahmen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung der Härtefallhilfe.
Comentarios