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Härtefall-Programm Kanton Bern 2022 ist gestartet

Das Härtefall-Programm 2022 richtet sich in der ersten Phase an Unternehmen, die von Dezember 2021 bis März 2022 Verluste verzeichnet haben. Für die zweite Phase (April bis Juni 2022) wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden, ob das Progamm weitergeführt wird.


Anspruch auf die Härtefall-Unterstützung haben Unternehmen, welche von Dezember 2021 bis März 2022 ungedeckte Kosten nachweisen können. Die ungedeckten Kosten berechnen sich aus der Differenz zwischen Ausgaben und Umsatz der Anspruchsmonate Dezember 2021 bis März 2022.


Abhängig davon, ob bereits im Jahr 2021 Härtefall-Entschädigung bewilligt wurde, ist das richtige Vorgehen zu wählen und sind die korrekten Gesuchsunterlagen auszufüllen:

  • KMU mit Härtefall-Unterstützung 2021 können ein vereinfachtes Gesuch einreichen.

  • KMU ohne Härtefall-Unterstützung 2021 reichen ein vollständiges Gesuch ein.

  • Grosse Unternehmen (ab 5 Mio. Umsatz) mit Härtefall-Unterstützung 2021 können ein vereinfachtes Gesuch einreichen.

  • Grosse Unternehmen (ab 5 Mio. Umsatz) ohne Härtefall-Unterstützung 2021 reichen ein vollständiges Gesuch ein.

Gesuche um Härtefall-Unterstützung können bis 30. Juni 2022 eingegeben werden.


Detaillierte Informationen sind auf der Website des Kantons Bern zu finden. Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung der Härtefallhilfe 2022.

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