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Nachzahlung Kurzarbeitsentschädigung 2020 und 2021 auf Lohnanteile für Ferien und Feiertage

WASAG Treuhand

Alle Unternehmen, die in den Jahren 2020 und 2021 im summarischen Verfahren Kurzarbeitsentschädigung (KAE) abgerechnet haben, können ein Gesuch auf Überprüfung stellen und die Nachzahlung von KAE-Ansprüchen für diesen Zeitraum beantragen.


Gemäss Bundesgerichtsurteil sind bei der Bemessung der KAE im summarischen Abrechnungsverfahren für Mitarbeitende im Monatslohn Lohnanteile für Ferien und Feiertage einzuberechnen. Der Bundesrat hat daher entschieden, dass alle Betriebe, die 2020 und 2021 im summarischen Verfahren KAE abgerechnet haben, auf Gesuch hin den Anspruch auf KAE überprüfen lassen können.


Alle betroffenen Betriebe werden ab Anfang Juli 2022 vom SECO per Brief informiert, wie das Gesuch einzureichen ist. Die Gesuche sind online via eServices bis spätestens 31. Oktober 2022 einzureichen. Detaillierte Informationen finden Sie unter Nachzahlung auf dem Webportal von arbeit.swiss.


Gerne unterstützen wir Sie bei bei der Einreichung Ihres Gesuchs um Überprüfung Ihrer KAE-Ansprüche.

 
 
 

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