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Corona - Neustart Härtefallprogramm des Kantons Bern

Das seit 4. Januar 2021 laufende Härtefallprogramm des Kantons Bern wird in Folge des Bundesratsbeschluss vom 13. Januar 2021 überarbeitet. Betroffene Unternehmen werden gebeten, vorerst keine Härtefall-Gesuche einzureichen und die Gesuchsunterlagen des überarbeiteten Programms abzuwarten.

Gemäss der neuen Regelung gelten Betriebe, die seit dem 1. November 2020 während mindestens 40 Kalendertagen durch einen Bundesratsentscheid geschlossen wurden, neu automatisch als Härtefälle. Sie müssen den Nachweis der Umsatzeinbusse von 40 Prozent nicht mehr erbringen. Zudem können neu auch Umsatzrückgänge aus dem Jahr 2021 geltend gemacht werden.

Sobald Information zum weiteren Vorgehen und zum Startdatum des überarbeiteten Härtefallprogramms vorliegen, werden wir diese auf Infos Coronavirus publizieren.


Wir wünschen Ihnen alles Gute!

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